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Beirat


  • Der Verein hat einen Beirat, der sich aus höchstens 5 Mitgliedern zusammensetzt. Beiratsmitglieder müssen über Fach- und Sachkenntnisse verfügen, die dem Umfang und der Bedeutung ihres Amtes entsprechen.

  • Jedes Mitglied kann einen leitenden Mitarbeiter aus dem Kreis der Vereinsmitglieder zur Wahl in den Beirat vorschlagen. Die Beiratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl von Beiratsmitgliedern ist zulässig.

  • Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich und hat die Aufgabe, die Geschäftsstelle und den Vorstand fachlich zu beraten und in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Vorstandsmitglieder dürfen an der Beiratsversammlung teilnehmen. Der Beirat kann zusätzlich schriftlich Empfehlungen und Vorschläge an Vorstand, Mitgliederversammlung und Geschäftsstelle unterbreiten.