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Arbeitsgruppen


  • Zur Unterstützung der Erreichung des Satzungszwecks gemäß § 2 dieser Satzung - wie zum Beispiel für die Beratung von Unternehmen im Rahmen der Niedersächsischen Standortinitiative - werden Arbeitsgruppen eingerichtet.

  • Arbeitsgruppen werden durch Mitglieder des Vorstandes oder Beirates initiiert und setzen sich aus Mitarbeitern der Mitgliedsunternehmen des Vereins zusammen. Die Teilnahme an den Arbeitsgruppen bedarf der Mitgliedschaft. Arbeitsgruppen treffen sich mindestens zweimal jährlich.

  • Jede Arbeitsgruppe wählt einen Leiter. Dieser steht dem Vorstand, Beirat sowie der Geschäftsstelle als Ansprechpartner zur Verfügung und hat über die laufenden Aktivitäten der Arbeitsgruppe zu berichten.

  • Der Arbeitsgruppenleiter lädt zu Arbeitsgruppentreffen ein und koordiniert die inhaltliche und fachliche Arbeit. Er wird von der Geschäftsstelle operativ unterstützt.

  • Die Arbeitsgruppen haben jährlich in der ordentlichen Mitgliederversammlung über Ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu berichten.